AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
Gerber Innovation GmbH
Zürichstrasse 23A
2504 Biel/Bienne



§ 1 Geltungsbereich

1.1 Gerber Innovation GmbH – im Folgenden als Agentur bezeichnet – erbringt Leistungen auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Nebenabreden bedürfen der Schrift- oder Textform.

1.2. Die Einzelheiten der Leistungserbringung ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen in den jeweiligen und individuellen Einzelangeboten.

§ 2 Angebote und Vertragsabschluss

2.1. Art und Umfang der Agenturleistungen von Gerber Innovation sind im jeweiligen spezifischen Angebot festgelegt. Der jeweilige Auftrag kann durch individuelle Abreden erweitert oder beschränkt werden oder zusätzliche Rahmenbedingungen erhalten.

2.2. Alle Angebote von Gerber Innovation sind freibleibend und unverbindlich.

2.3. Der Beginn der Zusammenarbeit und Start der Leistungserbringung durch die Agentur beginnt nach Vertragsunterschrift und Zahlungseingang, wie vertraglich vereinbart.

§3 Besondere Leistungserbringung

3.1. Gerber Innovation GmbH kann Dienstleistungen auch durch Dritte wahrnehmen lassen. Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Freelancer“).

3.2. Gerber Innovation GmbH wird Dritte sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen

3.3. Gerber Innovation GmbH kann ähnliche oder gleiche Inhalte oder Kampagnen verschiedener Kunden entsprechend betreuen. Gerber Innovation GmbH wird dabei nicht den Interessen eines Kunden Vorrang vor den Interessen eines anderen Kunden geben.

3.4. Der Kunde erhält, sofern nicht anders vereinbart, keine Exklusivität für im Rahmen der Zusammenarbeit erstellte Inhalte oder Konzepte. Es gilt des Weiteren keine Branchen- oder Gebietsexklusivität (geografisch).

3.5. Gerber Innovation GmbH wird die erbrachten Leistungen dokumentieren und darauf hinzuweisen, sobald der angefallene Aufwand das vereinbarte Budget zu überschreiten droht.

3.6. Lizenzgebühren für Softwarelösungen von Drittanbietern werden ohne anderweitige Vereinbarung direkt vom Kunden an den Drittanbieter bezahlt. In Ausnahmefällen kann Gerber Innovation GmbH die Gebühren im Sinne eines Vorschusses für den Kunden übernehmen und verrechnet diese mit einem Aufschlag dem Kunden weiter.

§ 4 Änderung und Erweiterung des Leistungsumfanges

4.1. Der Kunde ist durch seinen Ansprechpartner jederzeit dazu berechtigt, Erweiterungen des Leistungsumfanges des vorliegenden Vertrages zu verlangen. Dieses Verlangen stellt ein Angebot an Gerber Innovation GmbH zur Prüfung der Durchführbarkeit der Erweiterung dar. Gerber Innovation GmbH wird die gewünschte Änderung prüfen und den Kunden nach Abschluss der Prüfung schriftlich darüber informieren.

4.2. Wird über ein Änderungs- / Erweiterungsangebot keine Einigung erzielt, so wird der Vertrag wie ursprünglich vereinbart fortgesetzt.

§ 5 Mängelgewährleistung

Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei Gerber Innovation GmbH. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch Gerber Innovation GmbH resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Nacherfüllung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

§ 6 Preise und Zahlungen, Fälligkeit

6.1. Alle angegebenen Preise verstehen sich jeweils in Schweizer Franken exklusiv gesetzlicher Mehrwertsteuer (MWST).

6.2. Rechnungen werden gemäß den im Vertrag festgelegten Bedingungen erstellt und können auch Vorleistungen beinhalten.

6.3. Zahlungen sind ohne Abzüge jeweils fällig nach Rechnungsstellung innerhalb von 30 Tagen. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb der auf der Rechnung vermerkten oder vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung nachkommt. Ab dem Zeitpunkt des Verzugs sind Verzugszinsen in Höhe von 3% p.a. auf den ausstehenden Betrag fällig. Für jede nach Verzugseintritt ergehende Mahnung werden dem Kunden Mahngebühren in Höhe von 10 CHF berechnet.

6.4. Werden Leistungen Dritter über Gerber Innovation GmbH abgerechnet und gerät der Kunde mit der Vergütung dieser Kosten in Verzug, so ist Gerber Innovation GmbH nach vorgängiger Information (Telefon, E-Mail) berechtigt, die davon betroffenen Leistungen sofort zu pausieren. Eine Reaktivierung erfolgt nach Eingang der offenen Rechnungen.

6.5. Für Leistungen, die Gerber Innovation GmbH nicht an ihrem Geschäftssitz erbringt, werden gesondert Fahrtkosten, Spesen und gegebenenfalls die Übernachtungskosten in Rechnung gestellt, auch wenn dies nicht explizit im Vertrag festgehalten ist.

§ 7 Vertragslaufzeit, Kündigung

7.1. Die Laufzeit der Dienstleistung der Gerber Innovation GmbH wird individuell zwischen den Vertragsparteien festgelegt und richtet sich nach den spezifischen Bestimmungen des jeweiligen Vertrags.

7.2. Verträge, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, können von beiden Seiten jederzeit schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.

7.3. Die Mindestlaufzeit dieses Vertrags beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung und umfasst zusätzlich den Zeitraum bis zum tatsächlichen Beginn der Dienstleistung (Kickoff).
Diese automatische Verlängerung der Laufzeit beinhaltet die Zeit, die benötigt wird, um die Massnahmen umzusetzen bis die Werbung online geschaltet wird. Jegliche Verzögerungen, die bei der Erstellung oder Genehmigung der Inhalte durch den Dienstleister oder den Kunden entstehen, führen zu einer entsprechenden Anpassung der Laufzeit. Der Kunde erkennt an, dass die Mindestlaufzeit in Folge dieser Umstände entsprechend der tatsächlichen Zeit verlängert wird.

7.4. Für Verträge, die auf die Rekrutierung von Bewerbern abzielen, gilt Folgendes:
Wenn die Stelle bereits vor oder nach dem Vertragsabschluss besetzt wurde, werden die Inhalte dennoch wie besprochen und vereinbart erstellt, und die Rechnungen werden entsprechend der Definition gestellt. Der Kunde hat lediglich die Möglichkeit, während des Kickoffs die zu rekrutierende Stelle zu ändern. Andernfalls werden die Inhalte für die bereits zuvor vereinbarte Stelle erstellt. Das “Go Live” der Kampagne kann jedoch auf die nächste Rekrutierungsphase verschoben werden, sodass die Inhalte erst dann aktiviert werden.

7.5. Die Kündigung bedarf jeweils der Schriftform.

7.6. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe für eine fristlose Auflösung des Vertrages durch Gerber Innovation GmbH liegen unter anderem vor, wenn

der Kunde seine Zahlungen einstellt, über ihn eine Insolvenzverfahren eröffnet wird oder Ansprüche des Kunden gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen 2 Wochen aufgehoben wird;

der Kunde Bestimmungen über die Zulässigkeit von Inhalten und gegenüber Drittparteien nicht einhält oder gegen wesentliche Vertragspflichten, z.B. Geheimhaltungspflicht verstößt;

Dritte die Zulässigkeit der durch den Kunden angemeldeten Seiteninhalte angreifen.

§ 8 Verantwortung und Freistellung

8.1. Gerber Innovation GmbH prüft nicht, ob die angemeldeten Inhalte Rechte Dritter verletzten. Der Kunde ist für die Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter verantwortlich, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.

8.2. Gerber Innovation GmbH behält sich vor, Begriffe im Bereich SEA abzulehnen, die offensichtlich rechtswidrig sind oder gegen die Netiquette verstoßen. Gerber Innovation GmbH führt jedoch keine eigene rechtliche Prüfung der Begriffe oder der auf den Seiten des Kunden gehosteten Inhalte durch.

8.3. Der Kunde stellt Gerber Innovation GmbH hiermit von allen Ansprüchen Dritter, die dadurch entstehen, dass der Kunde Begriffe oder Inhalte verwendet, die unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind, frei.

8.4. Gerber Innovation GmbH ist berechtigt, die im Namen des Kunden erstellten Seiten, Werbemittel, Bilder usw. ganz oder teilweise vom Netz zu nehmen, sie so zu verändern, dass sie Rechte Dritter nicht mehr verletzen oder geforderte Unterlassungserklärungen abzugeben, wenn Gerber Innovation GmbH von Dritten auf Unterlassung in Anspruch genommen wird.

§ 9 Mitwirkung

9.1. Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit Gerber Innovation GmbH die vertragliche Leistung durchführen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen erteilen.

9.2. Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen von Gerber Innovation GmbH unverzüglich zu untersuchen und Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung zu rügen. Nimmt Gerber Innovation GmbH auf Anforderung des Kunden die Fehlersuche vor und stellt sich heraus, dass keine Fehler oder Fehler außerhalb des Verantwortungsbereiches von Gerber Innovation GmbH vorliegen, kann Gerber Innovation GmbH den Aufwand in Rechnung stellen.

9.3. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist Gerber Innovation GmbH von der Leistungspflicht befreit. Leistet die Agentur dennoch, stellt sie den Aufwand entsprechend der gültigen Preisliste in Rechnung.

§ 10 Haftungsbeschränkung

10.1. Gerber Innovation GmbH haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Nichterfüllung, nachträgliche Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

10.2. Ein Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn Gerber Innovation GmbH die Verpflichtung nicht erfüllen kann, weil Zulieferer oder Dienstanbieter ohne grobes Verschulden von Gerber Innovation GmbH nicht ordnungsgemäß geliefert haben oder weil die von dieser gelieferten Software oder Netzdienstleistungen nicht ordnungsgemäß funktionieren.

10.3. Gerber Innovation GmbH haftet nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 11 Diskretion

11.1. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, welche die Parteien direkt oder indirekt im Rahmen ihrer Zusammenarbeit erfahren, sind geheim zu halten und – außer im Rahmen der jeweiligen Zusammenarbeit – weder zu verwerten noch Dritten bekanntzugeben oder zugänglich zu machen. Jede Partei kann von Fall zu Fall die Informationen und Dokumente bezeichnen, die sie als vertraulich betrachtet.

11.2. Nicht unter die Geheimhaltungspflicht fallen solche Informationen und Kenntnisse, die allgemein bekannt und leicht zugänglich sind, der betroffenen Partei bereits bekannt waren oder ihr sonst wie von Dritten in zulässiger Weise zugetragen worden sind. Die Geheimhaltungspflicht ist von den Parteien in geeigneter Weise auf die Mitarbeiter zu übertragen.

11.3. Diese Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer einer allfälligen Beendigung der Zusammenarbeit hinaus, solange ein schutzwürdiges Interesse besteht.

§ 12 Leistungszeit, Verzögerungen und Termine

12.1. Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens Gerber Innovation GmbH schriftlich als verbindlich zugesagt.

12.2. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Kunde in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet, und um den Zeitraum, in dem Gerber Innovation GmbH durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, an der Lieferung oder Leistung gehindert ist, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Zu diesen Umständen zählen höhere Gewalt, Arbeitskampf und die fehlende oder mangelhafte Mitwirkung des Auftraggebers.

12.3. Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.

12.4. Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.

§ 13 Schlussbestimmungen

13.1. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Gerber Innovation GmbH maßgeblich.
13.2. Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen Gerber Innovation GmbH und dem Kunden unterliegt Schweizer Recht.
13.3. Zuständig zur Beurteilung von Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis sind ausschließlich die Gerichte am jeweiligen Sitz von Gerber Innovation GmbH. Es wird schweizerisches Recht angewendet.
13.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Gerber Innovation GmbH und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.