Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gerber Innovation GmbH
Zürichstrasse 23A, 2504 Biel/Bienne
Stand 15.05.2026
1.1 Gerber Innovation GmbH – im Folgenden als Agentur bezeichnet – erbringt Leistungen auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Nebenabreden bedürfen der Schrift- oder Textform.
1.2. Die Einzelheiten der Leistungserbringung ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen in den jeweiligen und individuellen Einzelangeboten.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne von Art. 1 OR. Ein Vertragsverhältnis mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
2.1. Art und Umfang der Agenturleistungen von Gerber Innovation sind im jeweiligen spezifischen Angebot festgelegt. Der jeweilige Auftrag kann durch individuelle Abreden erweitert oder beschränkt werden oder zusätzliche Rahmenbedingungen erhalten.
2.2. Alle Angebote von Gerber Innovation sind freibleibend und unverbindlich.
2.3. Der Beginn der Zusammenarbeit und Start der Leistungserbringung durch die Agentur beginnt nach Vertragsunterschrift und Zahlungseingang, wie vertraglich vereinbart.
3.1. Gerber Innovation GmbH kann Dienstleistungen auch durch Dritte wahrnehmen lassen. Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren («Freelancer»).
3.2. Gerber Innovation GmbH wird Dritte sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.
3.3. Gerber Innovation GmbH kann ähnliche oder gleiche Inhalte oder Kampagnen verschiedener Kunden entsprechend betreuen. Gerber Innovation GmbH wird dabei nicht den Interessen eines Kunden Vorrang vor den Interessen eines anderen Kunden geben.
3.4. Der Kunde erhält, sofern nicht anders vereinbart, keine Exklusivität für im Rahmen der Zusammenarbeit erstellte Inhalte oder Konzepte. Es gilt des Weiteren keine Branchen- oder Gebietsexklusivität (geografisch).
3.5. Gerber Innovation GmbH wird die erbrachten Leistungen dokumentieren und darauf hinzuweisen, sobald der angefallene Aufwand das vereinbarte Budget zu überschreiten droht.
3.6. Lizenzgebühren für Softwarelösungen von Drittanbietern werden ohne anderweitige Vereinbarung direkt vom Kunden an den Drittanbieter bezahlt. In Ausnahmefällen kann Gerber Innovation GmbH die Gebühren im Sinne eines Vorschusses für den Kunden übernehmen und verrechnet diese mit einem Aufschlag dem Kunden weiter.
3.7 Der Auftrag wird nach den Grundsätzen gewissenhafter Berufsausübung ausgeführt, auf der Grundlage der schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien. Die Zeit der Tätigkeit liegt im freien Ermessen des Auftragnehmers auf der Grundlage und im Rahmen der zeitlichen Absprachen zwischen den Parteien.
3.8 Die Agentur erbringt ihre Leistungen im Bereich Leadgenerierung und Recruiting-Dienstleistungen, insbesondere im Social Recruiting, mit grösster Sorgfalt, Fachkompetenz und nach aktuellem Stand der Technik. Ziel ist stets, den Auftraggeber bei der erfolgreichen Gewinnung von Neukunden sowie Bewerberinnen und Bewerbern bestmöglich zu unterstützen. Der tatsächliche Erfolg (z. B. Anzahl Leads, Qualität der Neukundenkontakte, Bewerbungen oder Anstellungen) hängt jedoch wesentlich von Faktoren ab, die ausserhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen (z. B. Marktumfeld, Angebot und Attraktivität des Arbeitgebers, Vergütungsmodelle, Wettbewerb). Ein konkreter Geschäftserfolg oder eine bestimmte Anzahl an Leads oder Bewerbungen ist daher nicht geschuldet.
4.1. Der Kunde ist durch seinen Ansprechpartner jederzeit dazu berechtigt, Erweiterungen des Leistungsumfanges des vorliegenden Vertrages zu verlangen. Dieses Verlangen stellt ein Angebot an Gerber Innovation GmbH zur Prüfung der Durchführbarkeit der Erweiterung dar. Gerber Innovation GmbH wird die gewünschte Änderung prüfen und den Kunden nach Abschluss der Prüfung schriftlich darüber informieren.
4.2. Wird über ein Änderungs- / Erweiterungsangebot keine Einigung erzielt, so wird der Vertrag wie ursprünglich vereinbart fortgesetzt.
Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei Gerber Innovation GmbH. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch Gerber Innovation GmbH resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Nacherfüllung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.
6.1. Alle angegebenen Preise verstehen sich jeweils in Schweizer Franken exklusiv gesetzlicher Mehrwertsteuer (MWST).
6.2. Rechnungen werden gemäß den im Vertrag festgelegten Bedingungen erstellt und können auch Vorleistungen beinhalten.
6.3. Zahlungen sind ohne Abzüge jeweils fällig innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb der auf der Rechnung vermerkten oder vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung nachkommt. Ab dem Zeitpunkt des Verzugs sind Verzugszinsen in Höhe von 3 % p.a. auf den ausstehenden Betrag fällig. Für jede nach Verzugseintritt ergehende Mahnung werden dem Kunden Mahngebühren in Höhe von 20 CHF berechnet.
6.4. Werden Leistungen Dritter über Gerber Innovation GmbH abgerechnet und gerät der Kunde mit der Vergütung dieser Kosten in Verzug, so ist Gerber Innovation GmbH nach vorgängiger Information (Telefon, E-Mail) berechtigt, die davon betroffenen Leistungen sofort zu pausieren. Eine Reaktivierung erfolgt nach Eingang der offenen Rechnungen.
6.5. Für Leistungen, die Gerber Innovation GmbH nicht an ihrem Geschäftssitz erbringt, werden gesondert Fahrtkosten, Spesen und gegebenenfalls die Übernachtungskosten in Rechnung gestellt, auch wenn dies nicht explizit im Vertrag festgehalten ist.
6.6 Zahlungsmodalitäten: Die Vergütung der vereinbarten Dienstleistungen erfolgt – sofern im individuellen Vertrag nicht abweichend geregelt – nach einem der folgenden Modelle:
a) Einmalzahlung: Die gesamte vereinbarte Vergütung ist mit Vertragsabschluss sofort fällig.
oder
b) Teilzahlung: Die Vergütung erfolgt in zwei Teilzahlungen:
Gerber Innovation GmbH behält sich vor, den Beginn oder die Fortführung der Leistungserbringung vom fristgerechten Zahlungseingang abhängig zu machen.
6.7 Die erstellte Kampagne, gebuchte Recruiting-Kontingente sowie vorbereitete Betreuungsleistungen bleiben für den Kunden bis zu zwölf (12) Monate nach Fälligkeit der zweiten Zahlung abrufbar, sofern im Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde. Die Abrufbarkeit betrifft ausschliesslich die operative Nutzung der vereinbarten Leistungen und hat keinen Einfluss auf die vertragliche Mindestlaufzeit, Kündigungsfristen, automatische Verlängerungen oder Zahlungspflichten.
6.8 Ein Rücktritt nach Vertragsunterzeichnung ist ausgeschlossen. Bereits aktivierte oder begonnene Kontingente gelten vollständig als bezogen und werden unabhängig von tatsächlicher Nutzung, Pausierung oder vorzeitiger Vertragsbeendigung vollständig berechnet. Ein Kontingent entspricht einem vollständigen Monat ab Aktivierung. Eine anteilige Rückerstattung aktivierter oder begonnener Kontingente ist ausgeschlossen. Eine zeitliche Übertragung oder spätere Anrechnung aktivierter oder begonnener Kontingente ist ebenfalls ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Ein Recruiting-Kontingent gilt als aktiviert, sobald die Agentur auf Grundlage des Briefings oder der verfügbaren Projektinformationen mit der konkreten Kampagnenumsetzung, Kampagnenvorbereitung oder aktiven Ausspielung für ein definiertes Stellenprofil beginnt. Eine blosse kundenseitige Verschiebung des Kickoffs, der Freigabe oder der aktiven Kampagnennutzung führt nicht dazu, dass bereits vereinbarte Zahlungsfristen, Vertragslaufzeiten oder Verlängerungsmechanismen ausgesetzt werden. Wird die Zusammenarbeit vom Kunden vorzeitig beendet oder pausiert, bleibt die Vergütung für bereits erbrachte Leistungen sowie für reservierte, begonnene oder bereitgestellte Kapazitäten vollständig geschuldet. Darüber hinaus behält sich die Agentur das Recht vor, eine Ausfallgebühr von bis zu 80 % des noch offenen Projektbetrags zu berechnen, um den entstandenen Kapazitätsverlust zu kompensieren.
6.8.1 Für neu geschaffene oder erstmals durch die Agentur beworbene Stellen sind mindestens zwei (2) vollständige Recruiting-Kontingente zu buchen und einzusetzen.
6.9 Pauschalvergütung: Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Vergütung der Dienstleistungen der Gerber Innovation GmbH in Form eines Pauschalbetrags, der im jeweiligen Vertrag festgelegt ist. Der Pauschalbetrag deckt die vereinbarte Leistung unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand ab.
6.10 Die Kampagne gilt mit Bereitstellung der vereinbarten Inhalte als fertiggestellt, unabhängig von einer Freigabe oder Nutzung durch den Kunden.
6.11 Abnahme und Rechnungsstellung: Die Rechnungsstellung erfolgt mit Bereitstellung der jeweiligen Leistung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Abnahme innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen schriftlich zu erklären oder konkrete Mängel schriftlich zu rügen. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen. Werden Mängel angezeigt, gilt die Leistung insoweit als abgenommen, wie sie nicht von den Mängeln betroffen ist.
7.1. Die Laufzeit der Dienstleistung der Gerber Innovation GmbH wird individuell zwischen den Vertragsparteien festgelegt und richtet sich nach den spezifischen Bestimmungen des jeweiligen Vertrags.
7.2. Sofern im jeweiligen Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit automatisch jeweils um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, mindestens jedoch um einen (1) weiteren Monat, sofern er nicht von einer Partei schriftlich mit einer Frist von dreissig (30) Tagen zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. Massgeblich für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung bei der Agentur. Kündigungen per Telefon, Messenger-Dienst oder mündlicher Mitteilung sind ausgeschlossen. Der Zeitpunkt des Kickoffs, der Aktivierung einzelner Kontingente, der Freigabe von Inhalten oder der Onlinestellung einer Kampagne hat keinen Einfluss auf die Kündigungsfrist oder den Eintritt einer automatischen Vertragsverlängerung, sofern im Einzelvertrag nichts ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde.
7.3 Beginn der Mindestlaufzeit, Kickoff und kundenseitige Verzögerungen
7.3.1 Beginn der Mindestlaufzeit: Die im jeweiligen Einzelvertrag vereinbarte Mindestlaufzeit beginnt, sofern im Einzelvertrag nichts ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde, mit dem Datum der Vertragsunterzeichnung. Der Kickoff-Termin, die Bereitstellung von Informationen oder Materialien, die Freigabe von Inhalten, die Aktivierung einzelner Recruiting-Kontingente oder die tatsächliche Onlinestellung einer Kampagne verschieben den Beginn der Mindestlaufzeit nicht.
7.3.2 Beginn der Leistungserbringung: Die Leistungserbringung der Agentur beginnt nach Vertragsunterzeichnung und, soweit vertraglich vorgesehen, nach Eingang der vereinbarten Zahlungen. Als Leistungserbringung gelten insbesondere die Reservierung von Kapazitäten, Projektplanung, Strategie, Vorbereitung des Kickoffs, Konzeption, technische Vorbereitung, Erstellung oder Vorbereitung von Kampagnenstrukturen sowie sonstige vorbereitende Massnahmen.
7.3.3 Kickoff und aktive Kampagnennutzung: Der Kickoff dient der organisatorischen und inhaltlichen Abstimmung der Kampagne. Der Zeitpunkt des Kickoffs oder der aktiven Kampagnennutzung ist nicht massgeblich für den Beginn der vertraglichen Mindestlaufzeit, der Kündigungsfristen oder der automatischen Vertragsverlängerung.
7.3.4 Kundenseitige Verzögerungen: Verzögert sich der Kickoff, die Bereitstellung notwendiger Informationen, Materialien oder Zugänge, die Freigabe von Inhalten oder die Onlinestellung der Kampagne aus Gründen, die im Einflussbereich des Kunden liegen, bleiben die vertragliche Mindestlaufzeit, Kündigungsfristen, automatische Verlängerungen und Zahlungspflichten unverändert bestehen. Eine solche Verzögerung berechtigt den Kunden nicht zur Kürzung, Rückforderung, Sistierung oder Verschiebung vereinbarter Zahlungen.
7.3.5 Abrufbarkeit gebuchter Kontingente: Sofern gebuchte Recruiting-Kontingente aufgrund kundenseitiger Verzögerungen nicht unmittelbar genutzt werden, bleiben diese nach Massgabe des Einzelvertrags und dieser AGB abrufbar. Die spätere Nutzung oder Aktivierung einzelner Kontingente führt jedoch nicht zu einer rückwirkenden Aussetzung, Hemmung oder Verschiebung der Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen, Zahlungspflichten oder automatischen Vertragsverlängerung.
7.3.6 Verschiebung auf unbestimmte Zeit: Eine einseitige Verschiebung des Kickoffs, der Freigabe oder der Kampagnennutzung auf unbestimmte Zeit ist vertraglich nicht vorgesehen. Eine solche Verschiebung bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Ohne eine solche Vereinbarung gelten die vertraglichen Laufzeit-, Kündigungs- und Zahlungsregelungen unverändert fort.
7.3.7 Automatische Verlängerung: Die automatische Verlängerung des Vertrags richtet sich ausschliesslich nach der im Einzelvertrag oder in Ziff. 7.2 geregelten Kündigungs- und Verlängerungsmechanik. Kundenseitige Verzögerungen, ein späterer Kickoff, eine spätere Freigabe oder eine spätere Onlinestellung der Kampagne hemmen oder verschieben den Eintritt einer automatischen Vertragsverlängerung nicht.
7.4. Für Verträge, die auf die Rekrutierung von Bewerbern abzielen, gilt Folgendes: Wenn die Stelle bereits vor oder nach dem Vertragsabschluss besetzt wurde, werden die Inhalte dennoch wie besprochen und vereinbart erstellt, und die Rechnungen werden entsprechend der Definition gestellt. Der Kunde hat lediglich die Möglichkeit, während des Kickoffs die zu rekrutierende Stelle zu ändern. Andernfalls werden die Inhalte für die bereits zuvor vereinbarte Stelle erstellt. Das «Go Live» der Kampagne kann jedoch auf die nächste Rekrutierungsphase verschoben werden, sodass die Inhalte erst dann aktiviert werden.
7.5. Die Kündigung hat mindestens in Textform zu erfolgen. Zulässig ist die Kündigung per E-Mail an billing@gerber-innovation.ch oder per eingeschriebenem Brief an die Geschäftsadresse der Gerber Innovation GmbH. Die Kündigung muss den Kunden, den betroffenen Vertrag bzw. das betroffene Projekt, das gewünschte Beendigungsdatum sowie den Namen und die Funktion der kündigenden Person eindeutig erkennen lassen. Kündigungen per Telefon, mündlicher Mitteilung, SMS, WhatsApp, Messenger-Dienst, Social Media oder über sonstige informelle Kommunikationskanäle sind ausgeschlossen. Für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung bei der Gerber Innovation GmbH massgeblich. Bei Kündigung per E-Mail gilt die Kündigung als zugegangen, sobald sie im E-Mail-Postfach der Gerber Innovation GmbH abrufbar ist; bei Eingang ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten gilt sie am nächsten Arbeitstag als zugegangen. Die Gerber Innovation GmbH bestätigt den Eingang der Kündigung in Textform.
7.6. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe für eine fristlose Auflösung des Vertrages durch die Gerber Innovation GmbH liegen unter anderem vor, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, über ihn ein Insolvenz- oder Konkursverfahren eröffnet wird oder Ansprüche des Kunden gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen 2 Wochen aufgehoben wird; der Kunde Bestimmungen über die Zulässigkeit von Inhalten und gegenüber Drittparteien nicht einhält oder gegen wesentliche Vertragspflichten, z. B. Geheimhaltungspflichten, verstösst; oder Dritte die Zulässigkeit der durch den Kunden angemeldeten Seiteninhalte angreifen.
7.7. Ein Rücktritt vom Vertrag nach Unterzeichnung ist ausgeschlossen, da mit Vertragsabschluss Kapazitäten für den Kunden reserviert und erste Vorbereitungen getroffen werden.
7.8. Beendet oder pausiert der Kunde die Zusammenarbeit vor Abschluss der Kampagnenerstellung, bleibt die Vergütung für bereits erbrachte Leistungen sowie für reservierte und bereitgestellte Kapazitäten geschuldet.
7.9. Wird die Zusammenarbeit vom Kunden vorzeitig beendet, behält sich die Gerber Innovation GmbH das Recht vor, eine Ausfallgebühr von bis zu 80 % des verbleibenden Projektbetrags zu berechnen, um den entstandenen Kapazitätsverlust zu kompensieren.
8.1. Gerber Innovation GmbH prüft nicht, ob die angemeldeten Inhalte Rechte Dritter verletzten. Der Kunde ist für die Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter verantwortlich, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.
8.2. Gerber Innovation GmbH behält sich vor, Begriffe im Bereich SEA abzulehnen, die offensichtlich rechtswidrig sind oder gegen die Netiquette verstoßen. Gerber Innovation GmbH führt jedoch keine eigene rechtliche Prüfung der Begriffe oder der auf den Seiten des Kunden gehosteten Inhalte durch.
8.3. Der Kunde stellt Gerber Innovation GmbH hiermit von allen Ansprüchen Dritter, die dadurch entstehen, dass der Kunde Begriffe oder Inhalte verwendet, die unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind, frei.
8.4. Gerber Innovation GmbH ist berechtigt, die im Namen des Kunden erstellten Seiten, Werbemittel, Bilder usw. ganz oder teilweise vom Netz zu nehmen, sie so zu verändern, dass sie Rechte Dritter nicht mehr verletzen oder geforderte Unterlassungserklärungen abzugeben, wenn Gerber Innovation GmbH von Dritten auf Unterlassung in Anspruch genommen wird.
9.1. Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit Gerber Innovation GmbH die vertragliche Leistung durchführen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen erteilen.
9.2. Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen von Gerber Innovation GmbH unverzüglich zu untersuchen und Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung zu rügen. Nimmt Gerber Innovation GmbH auf Anforderung des Kunden die Fehlersuche vor und stellt sich heraus, dass keine Fehler oder Fehler außerhalb des Verantwortungsbereiches von Gerber Innovation GmbH vorliegen, kann Gerber Innovation GmbH den Aufwand in Rechnung stellen.
9.3. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist Gerber Innovation GmbH von der Leistungspflicht befreit. Leistet die Agentur dennoch, stellt sie den Aufwand entsprechend der gültigen Preisliste in Rechnung.
9.4. Der Kunde ist verpflichtet, die Gerber Innovation GmbH von sich aus wahrheitsgetreu darüber zu informieren, wenn er durch die erbrachten Leistungen eine Anstellung erzielt oder eine Stelle besetzt wird.
9.5. Nach Bereitstellung der Kampagne, Landingpage, Werbeanzeigen oder sonstiger Inhalte zur Freigabe erhält der Kunde eine schriftliche Freigabeaufforderung (Approval) per E-Mail. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Änderungswünsche innerhalb von sieben (7) Kalendertagen ab Versand der Freigabeaufforderung schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gelten sämtliche bereitgestellten Inhalte als genehmigt. Die Gerber Innovation GmbH ist in diesem Fall berechtigt, die Kampagne zu veröffentlichen bzw. online zu schalten und die vereinbarten Leistungen weiterzuführen. Später eingehende Änderungswünsche können – je nach Umfang – als zusätzlicher Aufwand separat verrechnet werden.
10.1. Gerber Innovation GmbH haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Nichterfüllung, nachträgliche Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
10.2. Ein Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn Gerber Innovation GmbH die Verpflichtung nicht erfüllen kann, weil Zulieferer oder Dienstanbieter ohne grobes Verschulden von Gerber Innovation GmbH nicht ordnungsgemäß geliefert haben oder weil die von dieser gelieferten Software oder Netzdienstleistungen nicht ordnungsgemäß funktionieren.
10.3. Gerber Innovation GmbH haftet nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
11.1. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, welche die Parteien direkt oder indirekt im Rahmen ihrer Zusammenarbeit erfahren, sind geheim zu halten und – außer im Rahmen der jeweiligen Zusammenarbeit – weder zu verwerten noch Dritten bekanntzugeben oder zugänglich zu machen. Jede Partei kann von Fall zu Fall die Informationen und Dokumente bezeichnen, die sie als vertraulich betrachtet.
11.2. Nicht unter die Geheimhaltungspflicht fallen solche Informationen und Kenntnisse, die allgemein bekannt und leicht zugänglich sind, der betroffenen Partei bereits bekannt waren oder ihr sonst wie von Dritten in zulässiger Weise zugetragen worden sind. Die Geheimhaltungspflicht ist von den Parteien in geeigneter Weise auf die Mitarbeiter zu übertragen.
11.3. Diese Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer einer allfälligen Beendigung der Zusammenarbeit hinaus, solange ein schutzwürdiges Interesse besteht.
12.1 Für die Durchführung und Verwaltung der Werbekampagnen ist eine Vorauszahlung des Werbebudgets für einen Zeitraum von drei Monaten erforderlich. Diese Vorauszahlung dient der Deckung der geplanten Werbemaßnahmen, einschliesslich etwaiger Verwaltungs- und Bearbeitungskosten. Falls der Kunde einen Vertrag hat, der weniger als 3 Monate betreut wird, ist die gesamte Werbebudget Summe fällig. Falls es mehr als 3 Monate sind, wird das Werbebudget jeweils vorab laufend in Rechnung gestellt.
12.2 Sollte die Vorauszahlung des Werbebudgets nicht fristgerecht geleistet werden, behalten wir uns das Recht vor, die Werbemassnahmen bis zum Zahlungseingang auszusetzen.
12.3 Die Pausierung der Werbemassnahmen aufgrund ausbleibender Zahlungen des Werbebudgets entbindet den Kunden jedoch nicht von der Verpflichtung, die weiterhin anfallenden Betreuungskosten für unsere Dienstleistungen fristgerecht zu begleichen.
12.4 Sollte der Kunde eine laufende Kampagne verlängern wollen, wird das zusätzliche Werbebudget für den erweiterten Zeitraum sofort fällig. Wird keine spezifische Laufzeitverlängerung vereinbart, erfolgt die Berechnung des zusätzlichen Budgets anteilig («pro-rata») auf Grundlage des zuvor festgelegten Monatsbudgets. Die Verlängerung der Kampagne wird erst nach Eingang der entsprechenden Zahlung umgesetzt.
13.1 Im Rahmen der Verwaltung der Werbekampagnen wird eine Provision auf das bereitgestellte Werbebudget einbehalten. Diese Provision deckt die strategische Planung, Optimierung und laufende Verwaltung der Kampagnenbudgets ab und den ganzen Buchhalterischen Aufwand bez. Der Werbeplatform. Die Höhe der Provision wird flexibel und individuell auf Basis der spezifischen Anforderungen und des Umfangs der jeweiligen Kampagne bestimmt.
13.2 Die Provision ist ein integraler Bestandteil unserer Vergütungsstruktur und wird so festgelegt, dass sie den benötigten Aufwand für eine optimale Betreuung der Kampagne widerspiegelt. Sie bleibt unabhängig davon bestehen, ob das bereitgestellte Budget vollständig für Anzeigenkosten verwendet wird.
14.1 Sofern ein Bewerber sich direkt bei einem Kunden unseres Unternehmens bewirbt und dort keine Anstellung findet, behalten wir uns das Recht vor, die Bewerbungsunterlagen dieses Bewerbers an andere geeignete Kunden weiterzuleiten, um die Vermittlungschancen zu erhöhen. Dies erfolgt ausschliesslich mit der Zustimmung des Bewerbers und im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen.
15.1. Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens Gerber Innovation GmbH schriftlich als verbindlich zugesagt.
15.2. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Kunde in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet, und um den Zeitraum, in dem Gerber Innovation GmbH durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, an der Lieferung oder Leistung gehindert ist, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Zu diesen Umständen zählen höhere Gewalt, Arbeitskampf und die fehlende oder mangelhafte Mitwirkung des Auftraggebers.
15.3. Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.
15.4. Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
Sofern im Angebot ausdrücklich eine Erfolgsgarantie vereinbart wurde, gilt Folgendes:
16.1. Garantieumfang: Die Agentur gewährt im Rahmen der erstmaligen Zusammenarbeit mit dem Kunden eine eingeschränkte 50 %-Geld-zurück-Garantie auf das vereinbarte Agenturhonorar, sofern innerhalb der individuell vereinbarten Kampagnenlaufzeit ab erstmaliger Onlinestellung der Kampagne weder mindestens drei (3) qualifizierte Bewerber noch eine Einstellung erzielt werden.
16.2. Ausschluss von Werbebudget und Drittkosten: Das vom Kunden bereitgestellte Werbebudget, Drittplattformkosten, Medienkosten, Softwarekosten und sonstige externe Kosten sind von der Garantie ausdrücklich ausgeschlossen und in jedem Fall vollständig vom Kunden zu tragen. Eine Rückerstattung solcher Kosten findet nicht statt.
16.3. Definition «qualifizierter Bewerber»: Ein qualifizierter Bewerber liegt ausschließlich dann vor, wenn die im Briefing vereinbarten fachlichen Mindestanforderungen («Hard Facts») erfüllt sind, der Bewerber grundsätzlich wechselbereit ist und aus der vereinbarten Region stammt oder nachweislich bereit ist, in diese Region umzuziehen. Maßgeblich für die Bewertung eines qualifizierten Bewerbers sind die im gemeinsamen Projektbriefing schriftlich definierten Such- und Auswahlkriterien.
16.4. Definition «Einstellung»: Eine Einstellung liegt vor, sobald ein schriftlicher Arbeitsvertrag zwischen dem Kunden und einem durch die Agentur generierten oder vermittelten Kandidaten abgeschlossen wurde oder der Kandidat eine Tätigkeit beim Kunden aufnimmt.
16.5. Einmaligkeit der Garantie: Die Garantie gilt ausschließlich für die erstmalige Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und der Agentur sowie ausschließlich für die ursprünglich vereinbarte Position. Bei Folgeprojekten, Reaktivierungen, weiteren Positionen, Verlängerungen oder der Buchung zusätzlicher Kontingente entfällt die Garantie automatisch und endgültig.
16.6. Zusätzliche Kontingente und Verlängerungen: Sobald der Kunde eine Verlängerung oder zusätzliche Kontingente bucht oder aktiviert, entfällt die Garantie automatisch und endgültig. Begonnene Kontingente gelten vollständig als bezogen. Ein Kontingent entspricht einem vollständigen Kalendermonat ab Aktivierung der Kampagne, unabhängig von tatsächlicher Nutzung, Pausierung, vorzeitiger Beendigung oder Ausspielungsintensität.
16.7. Mitwirkungspflichten des Kunden: Die Garantie setzt voraus, dass der Kunde sämtliche Mitwirkungspflichten vollständig, rechtzeitig und nachvollziehbar erfüllt. Dazu gehören insbesondere die vollständige und rechtzeitige Bereitstellung aller relevanten Stelleninformationen, die marktgerechte Ausgestaltung der Stelle, die aktive Nutzung des Bewerber-CRM, die rechtzeitige Bearbeitung sämtlicher Bewerber sowie die vollständige Dokumentation aller Bewerberprozesse.
16.8. Fristen im Bewerberprozess: Der Kunde ist verpflichtet, den Status jedes als qualifiziert markierten Bewerbers innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden an Werktagen im Bewerber-CRM zu aktualisieren. Freigaben, Rückmeldungen, Terminbestätigungen, Interviewentscheidungen und sonstige projektbezogene Antworten sind innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden an Werktagen zu erteilen. Bereits eine einmalige Überschreitung dieser Fristen führt zum vollständigen Ausschluss der Garantie.
16.9. Aktive Kampagnenlaufzeit: Die Garantie gilt ausschließlich, sofern die Kampagne während der gesamten vereinbarten Kampagnenlaufzeit aktiv ausgespielt und nicht durch den Kunden pausiert, eingeschränkt, beendet oder verzögert wird. Jede durch den Kunden veranlasste Unterbrechung, Pausierung oder vorzeitige Beendigung führt automatisch zum vollständigen Ausschluss der Garantie, da hierdurch die Performance, Lernphase und Optimierung der Kampagne erheblich beeinträchtigt werden können und eine verlässliche Bewertung der Kampagnenergebnisse nicht mehr möglich ist.
16.10. Ausschlüsse: Die Garantie ist ausgeschlossen bei verspäteter oder unzureichender Mitwirkung des Kunden, fehlender oder unvollständiger CRM-Dokumentation, verspäteten Interviews, ausbleibenden Rückmeldungen, Änderungen des Stellenprofils, organisatorischen Verzögerungen auf Kundenseite, Nichtumsetzung empfohlener Maßnahmen der Agentur oder wenn Bewerber aufgrund von Umständen abspringen, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen.
Die Garantie ist ferner ausgeschlossen, wenn die ausgeschriebene Position aufgrund der Vergütung, Arbeitsbedingungen oder sonstiger Rahmenbedingungen nach objektiver Betrachtung nicht marktgerecht ist. Die Agentur ist berechtigt, eine Position als nicht marktgerecht einzustufen, wenn Vergütung, Arbeitsbedingungen oder sonstige Rahmenbedingungen im Vergleich zu vergleichbaren Positionen in der jeweiligen Branche und Region die erfolgreiche Rekrutierung erheblich erschweren.
16.11. Nachweispflicht des Kunden: Im Garantiefall hat der Kunde gegenüber der Agentur vollständig und nachvollziehbar nachzuweisen, welche Bewerber eingestellt wurden, welche Bewerber abgelehnt wurden, aus welchen Gründen eine Ablehnung erfolgte und dass kein durch die Agentur generierter oder vermittelter Bewerber eingestellt wurde. Ohne vollständigen Nachweis besteht kein Anspruch aus der Garantie.
16.12. Sperrfrist und Prüfung: Ein Anspruch auf Rückerstattung kann frühestens drei (3) Monate nach Ablauf des Garantiezeitraums geltend gemacht werden, da nachlaufende Bewerbungen, gespeicherte Bewerbungslinks, offene Gespräche und zeitversetzte Einstellungen berücksichtigt werden müssen. Ein Anspruch entsteht ausschließlich nach schriftlicher Prüfung und Bestätigung durch die Agentur.
16.13. Höhe der Rückerstattung: Sofern sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind und kein Ausschlussgrund vorliegt, beträgt die maximale Rückerstattung fünfzig Prozent (50 %) des vereinbarten Agenturhonorars. Weitergehende Rückerstattungen, Minderungen, Schadenersatzansprüche oder sonstige Ansprüche sind ausgeschlossen.
16.14 Kein Garantieanspruch nach Verlängerung: Nach Eintritt einer automatischen Vertragsverlängerung, nach Abschluss eines Folgevertrags, bei Buchung zusätzlicher Kontingente oder bei späterer Reaktivierung einer Kampagne bestehen keine Ansprüche aus einer ursprünglich vereinbarten Erfolgsgarantie mehr. Die Erfolgsgarantie gilt ausschliesslich für die erstmalig vereinbarte Kampagnen- beziehungsweise Mindestlaufzeit und nur für die ursprünglich vereinbarte Position. Dies gilt auch dann, wenn ursprünglich gebuchte Kontingente erst zu einem späteren Zeitpunkt operativ genutzt oder ausgespielt werden. Eine Verlängerung, Reaktivierung, spätere Nutzung oder zusätzliche Buchung begründet keinen neuen Garantiezeitraum, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich im Einzelvertrag vereinbart wurde.
17.1. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Gerber Innovation GmbH maßgeblich.
17.2. Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen Gerber Innovation GmbH und dem Kunden unterliegt Schweizer Recht.
17.3. Zuständig zur Beurteilung von Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis sind ausschließlich die Gerichte am jeweiligen Sitz von Gerber Innovation GmbH. Es wird schweizerisches Recht angewendet.
17.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Gerber Innovation GmbH und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
18.1. Gerber Innovation GmbH ist berechtigt, den Kundennamen, das Firmenlogo sowie eine allgemeine Beschreibung der erbrachten Leistungen zu Zwecken der Eigenwerbung als Referenz zu verwenden.
18.2. Dies umfasst insbesondere die Verwendung auf der Website der Agentur, in Social Media, Präsentationen, Angebotsunterlagen, Pitch-Unterlagen, Case Studies und sonstigen Vertriebs- und Marketingunterlagen.
18.3. Vertrauliche Informationen, interne Kennzahlen oder sensible Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden werden hierbei nicht veröffentlicht.
18.4. Ein Widerspruch gegen die Referenznutzung bedarf einer schriftlichen Vereinbarung vor Projektbeginn.
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